Spezialseite zur Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsfragen und Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsprüfung!

Herzlich Willkommen auf Ihrer Spezialseite zur Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsprüfung, Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsfragen, Risikoversicherung ohne Gesundheitsprüfung, Risikolebensversicherung und Risikoversicherung.

Am 17.03.2010 um 24:00 Uhr mussten wir diesen Service einstellen, da die Delta Lloyd Versicherungsgesellschaft die Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsprüfung bzw. Gesundheitsfragen nicht mehr anbietet.

Aber es gibt Alternativen. Nämlich ...
 
 
und ...
 
 
Echt wahr: Ihre Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsfragen - und das...


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Würden Sie ein brennendes Haus gegen Feuer versichern?

Blöde Frage... Natürlich nicht!

Aber Lebensversicherer betrachten Menschen mit Vorerkrankungen wie brennende Häuser. Die Folge:

Ihr Antrag wird von der Gesellschaft abgelehnt! Und...

wovon soll Ihr Partner die Hypothek, die Raten fürs Auto oder die Schulbücher Ihrer Kinder bezahlen - wenn Sie plötzlich nicht mehr heimkommen?

Wie soll Sie oder Er, von jetzt auf gleich, allein den Lebensunterhalt für die ganze Familie bestreiten?

Die Lösung:

Diese günstige Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsfragen bzw. ohne Gesundheitsprüfung!

Und das Beste: Sie ist bezahlbar! Diese Versicherung kostet kaum mehr, als die normalen Tarife! Sehen Sie selbst... Hier gibt's ein Paar Preisbeispiele.

Mit diesem Angebot legen wir unsere Karten auf den Tisch. Wir laden Sie ein, das Spiel zu eröffnen.

Weitere Informationen über die Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsprüfung bzw. ohne Gesundheitsfragen!


Was ist eine Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsfragen überhaupt?

Sie Sie fragen sich, ob es eine Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsfragen bzw. ohne Gesundheitsprüfung wirklich gibt?

Ja! Diese Risikolebensversicherung lässt den gesundheitlichen Zustand der Versicherten in gewisser Weise außer Acht. Das heißt: Die Fragen zu möglichen Risiken, Erbkrankheiten, Allergien etc. werden hier vernachlässigt. Im Antrag werden keine Gesundheitsfragen gestellt.


Die Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsfragen bzw. Gesundheitsprüfung ist eine reine Todesfallversicherung, die nur bei Tod des Versicherten innerhalb der Vertragslaufzeit leistet. Im Todesfall wird die vereinbarte Versicherungssumme an die Bezugsberechtigen / Hinterbliebenen ausgezahlt. Danach erlischt sie automatisch.

Das Ziel der Risikoversicherung ohne Gesundheitsfragen bzw. Gesundheitsprüfung ist die Absicherung der Hinterbliebenen oder die Sicherung von Verbindlichkeiten; wobei der Gesundheitszustand des Versicherten in gewisser Weise außer acht gelassen wird.

Einige Beispiele dafür sind...

  - Die Absicherung eines Immobilienkredites
  - Die Absicherung der Familie
  - Die Absicherung unter Geschäftspartnern

Im Gegensatz zur normalen Risikolebensversicherung werden bei der Variante ohne Gesundheitsfragen / ohne Gesundheitsprüfung im Antrag keine Gesundheitsfragen gestellt. Dafür muss der Versicherte allerdings einige Einschränkungen hinnehmen. Nämlich in unserem Fall eine Wartezeit von 12 Monaten, eine Begrenzung der max. Versicherungssumme auf 30.000 Euro (Mit Todesfallbonus: 49.500 Euro) und einen etwas höheren Beitrag als bei normalen Risikolebensversicherungen.

Anmerkung: Ohne Gesundheitsfragen heißt aber nicht, dass sich die Gesellschaft nicht auch irgendwie absichert... Dazu aber später mehr!


 

Die Beitragsgestaltung einer solchen Versicherung...

Die Beiträge sind - wie bei jeder anderen Risikolebensversicherung auch - bis zum Tod des Versicherten, spätestens bis zum Ablauf zu entrichten. Stirbt die Person nicht während der Vertragslaufzeit, sind bei Ablauf des Vertrages die eingezahlten Beiträge für die Risikotragung verbraucht.

Das heißt: Diese Versicherung ist eine reine Risikoversicherung und beinhaltet keinen Sparvorgang. Deshalb gibt es normalerweise bei Vertragsende auch keine Auszahlung.

Ausnahme 1: Sie legen die Überschussbeteiligung zum Beispiel in Fonds an. In dem Fall wird Ihnen das Fondsguthaben ausbezahlt.

Ausnahme 2: Wenn Sie Ihre Risikoversicherung ohne Gesundheitsprüfung bzw. Gesundheitsfragen vorzeitig kündigen, kann eine in manchen Fällen eine Kapitalauszahlung erfolgen. Denn, der Versicherer bildet zur Deckung des Todesfallrisikos aus einem Teil der Versicherungsprämien sog. Rückstellungen. Da mit der Kündigung auch das Risiko für die Gesellschaft entfällt, wird je nach Tarifgestaltung ein Rückkaufswert ausgezahlt.

Die Beiträge sind wie bei den meisten Lebensversicherungen abhängig vom Alter und vom Geschlecht der zu versichernden Person. Versicherungsdauer und Versicherungssumme bestimmen ebenfalls den Preis. Auch können Zuschläge für die Ausübung bestimmter Berufe oder Beschäftigungen innerhalb der Freizeit erhoben werden.

Ein ganz wesentlicher Faktor bei der Beitragsgestaltung ist das Rauchverhalten des Versicherten. Raucher zahlen oft sehr viel mehr für die gleiche Leistung als Nichtraucher. Klar, ein Raucher hat ein höheres Sterblichkeitsrisiko - und das lässt sich die Versicherung natürlich bezahlen.


Das Umtauschrecht bei dieser Versicherung...

Auch diese Risikoversicherung ist mit einem sog. Umtauschrecht ausgestattet. Dabei wird dem Versicherungsnehmer das Recht eingeräumt, den Vertrag innerhalb einer bestimmten Frist in eine gemischte Lebensversicherung mit maximal gleich hoher Versicherungssumme umzutauschen.
 

Die Risikoversicherung als Darlehensrestschuldversicherung...

Bei dieser Art der Risikolebensversicherung fällt die Versicherungssumme in regelmäßigen Abständen (zum Beispiel jährlich) bis Sie schlussendlich auf NULL gefallen ist. Damit wird die Versicherungssumme automatisch der Restschuld des Kredites angepasst. Als Absicherung für den Kreditgeber ist der Abschluss einer solchen Versicherung in der Regel ein Muss für die Kreditbewilligung.

Beispiel: Stirbt der Kreditnehmer (= versicherte Person) während der Vertragslaufzeit, kann die verbleibende Versicherungsleistung zur Tilgung der noch bestehenden Restschuld des Kredites verwendet werden. Ist der Kredit abbezahlt, erlischt auch der Versicherungsvertrag.

Anmerkung:

Diese Variante ist ebenfalls geeignet, wenn nur in den nächsten Jahren eine höhere Versicherungssumme benötigt wird. Die Beiträge sind geringer als bei einer klassischen Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsfragen bzw. Gesundheitsprüfung mit konstanter Versicherungssumme. Damit wäre das wieder eine Möglichkeit die monatlichen Fixkosten zu reduzieren.


 

Eine weitere Variante Risikoversicherung: Auf verbundene Leben...

Bei der Risikoversicherung auf zwei verbundene Leben wird die Leistung beim Tode der zuerst sterbenden versicherten Person fällig. Bei gleichzeitigem Tod beider Versicherter wird die Summe nur einmal gezahlt.

Diese Variante wird oft zur finanziellen Sicherstellung von Teilhabern an Personengesellschaften abgeschlossen, um den Fortbestand der Gesellschaft auch beim Tode eines Geschäftspartners zu sichern. Ein Beispiel dafür ist die Auszahlung der Versicherungssumme an die Erben des verstorbenen Teilhabers.

Auch bei Ehepartnern / Lebensgemeinschaften ist diese Variante gern gesehen. Denn, hier dient Sie der Hinterbliebenenvorsorge beider Partner gegenseitig und sorgt auch dafür, dass die eigenen Kinder gut versorgt sind. Im Unterschied zur Klassischen Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsprüfung bzw. Gesundheitsfragen ist diese Variante jedoch deutlich günstiger als zwei Einzelverträge.


 

Die Sache mit den Steuern...

Die Todesfallleistung aus der Risikoversicherung ist in den meisten Fällen einkommenssteuerfrei. Eventuelle Überschussguthaben, Fondsguthaben oder sonstige Sparkapitalien müssen hingegen versteuert werde.


 

Nachweise im Versicherungsfall...

Um Ansprüche aus dem Vertrag geltend machen zu können ist grundsätzlich der Versicherungsschein inkl. evtl. ausgestellter Nachträge vorzulegen. Unter umständen verlangt die Gesellschaft auch einen Nachweis über die letzte Beitragszahlung.

Darüber hinaus muss der Anspruchsteller den Eintritt des Versicherungsfalles durch weitere geeignete Unterlagen nachweisen. Dazu gehören bei der Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsfragen / Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsprüfung eine amtliche Sterbeurkunde mit Angabe des Geburtsortes und Geburtsdatums, ein ärztliches Zeugnis über Todesursache mit Angaben zum Verlauf der Krankheit, die zum Tod geführt hat (natürlich nur, wenn es auch eine Krankheit war und nicht der Tod wegen Alter).

Nach Klärung der Frage, ob der Versicherungsfall überhaupt vorliegt, wird die Gesellschaft weitere Gesichtspunkte überprüfen um festzustellen, ob sie tatsächlich zur Leistung verpflichtet ist, ehe sie ggf. eine Leistung auszahlt.

Besonderheit bei Selbsttötung:

Stellt der Versicherer bei der Prüfung der einzureichenden Unterlagen fest, dass der Tod durch Selbstmord eintrat, ohne das ein "die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit" vorlag, ist der Versicherer leistungsfrei. Soweit die Versicherung einen Rückkaufswert ausweist, wird dieser erstattet.

Die Versicherer leisten jedoch entsprechend ihren Allgemeinen Bedingungen nach einer Ausschlusszeit von zwei bis drei Jahren in der vertraglich vereinbarten Höhe.


Ein kurzes Schlusswort zur Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsprüfung...

Im Antrag werden keine Gesundheitsfragen gestellt. Das heißt aber nicht, dass Sie die Gesellschaften sich nicht auch absichern!

Zum Beispiel gibt es eine Art "Schufa" für versicherte. Hier werden die Jenigen eingetragen, die unter Anderem Beitragszuschläge und Ablehnungen von anderen Gesellschaften und ggf. anderen Produkten erhalten haben. Klar, dass auch diese Gesellschaft ebenfalls in diese "Schufa" schaut und Ihren Antrag ablehnen kann, wenn Sie dort drin stehen.

Weitere Informationen zu der Versichertenschufa (Hinweissystem der Versicherungswirtschaft) finden Sie hier.
 
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