Spezialseite zur Risikolebensversicherung ohne
Gesundheitsfragen und
Risikolebensversicherung ohne
Gesundheitsprüfung!
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Herzlich Willkommen auf Ihrer Spezialseite zur
Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsprüfung,
Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsfragen,
Risikoversicherung ohne Gesundheitsprüfung,
Risikolebensversicherung und Risikoversicherung.
Am 17.03.2010 um
24:00 Uhr mussten wir diesen Service
einstellen, da die Delta Lloyd Versicherungsgesellschaft die
Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsprüfung bzw.
Gesundheitsfragen nicht mehr anbietet.
Aber es gibt Alternativen. Nämlich ... |
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█ Risikolebensversicherung -
Startseite |
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Weitere Informationen über die Risikolebensversicherung
ohne Gesundheitsprüfung bzw. ohne Gesundheitsfragen!
Was ist eine Risikolebensversicherung ohne
Gesundheitsfragen überhaupt?
Sie
Sie fragen sich, ob es eine Risikolebensversicherung ohne
Gesundheitsfragen bzw. ohne Gesundheitsprüfung wirklich gibt?
Ja! Diese Risikolebensversicherung lässt den gesundheitlichen
Zustand der Versicherten in gewisser Weise außer Acht. Das heißt:
Die Fragen zu möglichen Risiken, Erbkrankheiten, Allergien etc.
werden hier vernachlässigt. Im Antrag werden keine Gesundheitsfragen
gestellt.
Die Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsfragen bzw.
Gesundheitsprüfung ist eine reine Todesfallversicherung, die nur bei
Tod des Versicherten innerhalb der Vertragslaufzeit leistet. Im
Todesfall wird die vereinbarte Versicherungssumme an die
Bezugsberechtigen / Hinterbliebenen ausgezahlt. Danach erlischt sie
automatisch.
Das Ziel der Risikoversicherung ohne Gesundheitsfragen bzw.
Gesundheitsprüfung ist die Absicherung der Hinterbliebenen
oder die Sicherung von Verbindlichkeiten; wobei der
Gesundheitszustand des Versicherten in gewisser Weise außer acht
gelassen wird.
Einige Beispiele dafür
sind...
- Die Absicherung eines Immobilienkredites
- Die Absicherung der Familie
- Die Absicherung unter Geschäftspartnern
Im Gegensatz zur normalen Risikolebensversicherung
werden bei der Variante ohne Gesundheitsfragen
/ ohne Gesundheitsprüfung im Antrag keine Gesundheitsfragen
gestellt. Dafür muss der Versicherte allerdings einige
Einschränkungen hinnehmen. Nämlich in unserem Fall eine Wartezeit
von 12 Monaten, eine Begrenzung der max. Versicherungssumme auf
30.000 Euro (Mit Todesfallbonus: 49.500 Euro) und einen etwas
höheren Beitrag als bei normalen Risikolebensversicherungen.
Anmerkung:
Ohne Gesundheitsfragen heißt aber nicht, dass sich die Gesellschaft
nicht auch irgendwie absichert... Dazu aber später mehr!
Die Beitragsgestaltung einer solchen Versicherung...
Die Beiträge sind - wie bei jeder anderen Risikolebensversicherung
auch - bis zum Tod des Versicherten, spätestens bis zum Ablauf zu
entrichten. Stirbt die Person nicht während der Vertragslaufzeit,
sind bei Ablauf des Vertrages die eingezahlten Beiträge für die
Risikotragung verbraucht.
Das heißt: Diese Versicherung ist eine reine
Risikoversicherung und beinhaltet keinen Sparvorgang. Deshalb gibt
es normalerweise bei Vertragsende auch keine Auszahlung.
Ausnahme 1: Sie legen die Überschussbeteiligung zum
Beispiel in Fonds an. In dem Fall wird Ihnen das Fondsguthaben
ausbezahlt.
Ausnahme 2: Wenn Sie Ihre Risikoversicherung
ohne Gesundheitsprüfung bzw. Gesundheitsfragen vorzeitig kündigen,
kann eine in manchen Fällen eine Kapitalauszahlung erfolgen. Denn,
der Versicherer bildet zur Deckung des Todesfallrisikos aus einem
Teil der Versicherungsprämien sog. Rückstellungen. Da mit der
Kündigung auch das Risiko für die Gesellschaft entfällt, wird je
nach Tarifgestaltung ein Rückkaufswert ausgezahlt.
Die Beiträge sind wie bei den meisten
Lebensversicherungen abhängig vom Alter und vom Geschlecht der zu
versichernden Person. Versicherungsdauer und Versicherungssumme
bestimmen ebenfalls den Preis. Auch können Zuschläge für die
Ausübung bestimmter Berufe oder Beschäftigungen innerhalb der
Freizeit erhoben werden.
Ein ganz wesentlicher Faktor bei der Beitragsgestaltung ist das
Rauchverhalten des Versicherten. Raucher zahlen oft sehr viel mehr
für die gleiche Leistung als Nichtraucher. Klar, ein Raucher hat ein
höheres Sterblichkeitsrisiko - und das lässt sich die Versicherung
natürlich bezahlen.
Das Umtauschrecht bei dieser Versicherung...
Auch diese Risikoversicherung ist mit einem sog. Umtauschrecht
ausgestattet. Dabei wird dem Versicherungsnehmer das Recht
eingeräumt, den Vertrag innerhalb einer bestimmten Frist in eine
gemischte Lebensversicherung mit maximal gleich hoher
Versicherungssumme umzutauschen.
Die Risikoversicherung als Darlehensrestschuldversicherung...
Bei dieser Art der Risikolebensversicherung fällt die
Versicherungssumme in regelmäßigen Abständen (zum Beispiel jährlich)
bis Sie schlussendlich auf NULL gefallen ist. Damit wird die
Versicherungssumme automatisch der Restschuld des Kredites
angepasst. Als Absicherung für den Kreditgeber ist der Abschluss
einer solchen Versicherung in der Regel ein Muss für die
Kreditbewilligung.
Beispiel: Stirbt der Kreditnehmer (= versicherte Person) während der
Vertragslaufzeit, kann die verbleibende Versicherungsleistung zur
Tilgung der noch bestehenden Restschuld des Kredites verwendet
werden. Ist der Kredit abbezahlt, erlischt auch der
Versicherungsvertrag.
Anmerkung:
Diese Variante ist ebenfalls geeignet, wenn nur in den nächsten
Jahren eine höhere Versicherungssumme benötigt wird. Die Beiträge
sind geringer als bei einer klassischen Risikolebensversicherung
ohne Gesundheitsfragen bzw. Gesundheitsprüfung mit konstanter
Versicherungssumme. Damit wäre das wieder eine Möglichkeit die
monatlichen Fixkosten zu reduzieren.
Eine weitere Variante Risikoversicherung: Auf verbundene Leben...
Bei der Risikoversicherung auf zwei verbundene Leben wird die
Leistung beim Tode der zuerst sterbenden versicherten Person fällig.
Bei gleichzeitigem Tod beider Versicherter wird die Summe nur einmal
gezahlt.
Diese Variante wird oft zur finanziellen Sicherstellung von
Teilhabern an Personengesellschaften abgeschlossen, um den
Fortbestand der Gesellschaft auch beim Tode eines Geschäftspartners
zu sichern. Ein Beispiel dafür ist die
Auszahlung der Versicherungssumme an die Erben des verstorbenen
Teilhabers.
Auch bei Ehepartnern / Lebensgemeinschaften ist diese Variante gern
gesehen. Denn, hier dient Sie der Hinterbliebenenvorsorge beider
Partner gegenseitig und sorgt auch dafür, dass die eigenen Kinder
gut versorgt sind. Im Unterschied zur Klassischen
Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsprüfung bzw.
Gesundheitsfragen ist diese Variante jedoch deutlich günstiger als
zwei Einzelverträge.
Die Sache mit den Steuern...
Die Todesfallleistung aus der Risikoversicherung ist in den
meisten Fällen einkommenssteuerfrei. Eventuelle Überschussguthaben,
Fondsguthaben oder sonstige Sparkapitalien müssen hingegen
versteuert werde.
Nachweise im Versicherungsfall...
Um Ansprüche aus dem Vertrag geltend
machen zu können ist grundsätzlich der Versicherungsschein inkl.
evtl. ausgestellter Nachträge vorzulegen. Unter umständen verlangt
die Gesellschaft auch einen Nachweis über die letzte
Beitragszahlung.
Darüber hinaus muss der Anspruchsteller den Eintritt des
Versicherungsfalles durch weitere geeignete Unterlagen nachweisen.
Dazu gehören bei der Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsfragen
/ Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsprüfung eine amtliche
Sterbeurkunde mit Angabe des Geburtsortes und Geburtsdatums, ein
ärztliches Zeugnis über Todesursache mit Angaben zum Verlauf der
Krankheit, die zum Tod geführt hat (natürlich nur, wenn es auch eine
Krankheit war und nicht der Tod wegen Alter).
Nach Klärung der Frage, ob der Versicherungsfall überhaupt vorliegt,
wird die Gesellschaft weitere Gesichtspunkte überprüfen um
festzustellen, ob sie tatsächlich zur Leistung verpflichtet ist, ehe
sie ggf. eine Leistung auszahlt.
Besonderheit bei Selbsttötung:
Stellt der Versicherer bei der Prüfung der einzureichenden
Unterlagen fest, dass der Tod durch Selbstmord eintrat, ohne das ein
"die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter
Störung der Geistestätigkeit" vorlag, ist der Versicherer
leistungsfrei. Soweit die Versicherung einen Rückkaufswert ausweist,
wird dieser erstattet.
Die Versicherer leisten jedoch entsprechend ihren Allgemeinen
Bedingungen nach einer Ausschlusszeit von zwei bis drei Jahren in
der vertraglich vereinbarten Höhe.
Ein kurzes Schlusswort zur Risikolebensversicherung
ohne Gesundheitsprüfung...
Im Antrag werden keine Gesundheitsfragen
gestellt. Das heißt aber nicht, dass Sie die Gesellschaften sich
nicht auch absichern!
Zum Beispiel gibt es eine Art "Schufa" für versicherte.
Hier werden die Jenigen eingetragen, die unter Anderem
Beitragszuschläge und Ablehnungen von anderen Gesellschaften und
ggf. anderen Produkten erhalten haben. Klar, dass auch diese
Gesellschaft ebenfalls in diese "Schufa" schaut und Ihren Antrag
ablehnen kann, wenn Sie dort drin stehen.
Weitere Informationen zu der
Versichertenschufa
(Hinweissystem der Versicherungswirtschaft) finden Sie
hier. |
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